Neu erschienen ist eine Anmerkung zu einer Unterlassungsverpflichtung vor dem LG Hamburg, der die Zulässigkeit der Software näher prüft. Fundstelle: Unzulässiges Angebot eines Stream-Konverters – aber keine generelle Unzulässigkeit, MMR-Aktuell 2013, 352345 (mit Fabian Janisch).