Neu erschienen ist die Urteilsanmerkung zu AG Nienburg, Urteil vom 20.1.2015 – 4 Ds 155/14, in der Zeitschrift „Computer und Recht“, CR 2015, S. 402-403, gemeinsam mit dem geschätzten Kollegen Sebastian Schwiering. Das AG Nienburg hatte mit kuriosen bis schwachen Argumenten eine strafrechtliche Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen angenommen. In der Anmerkung wird aufgezeigt, dass das Urteil nicht überzeugen kann.
Fundstelle: Lachenmann/Schwiering, CR 2015, S. 402-403.
Anmerkung für Kollegen: Der Beitrag ist über Juris/CR Online abrufbar.