Mein Tagungsbericht zum 1. Dialogcamp am 13.6.2012 in München ist nun unter dem Titel „Daten, Handel, Software, Content und Kontrolle; Tagungsbericht zum Dialogcamp von MMR, ZD und FOM“ erschienen und auf der Homepage der ZD abrufbar: ZD-Aktuell 2012, 30108.
IFCLA 2012 Conference: Tagungsbericht
Mein Tagungsbericht zur diesjährigen Konferenz der IFCLA (Internationale Vereinigung von IT-Rechts-Organisatoionen) in München, welches sich den weltweiten Entwicklungen im IT- und Datenschutzrecht widmete, ist am 15. Juli erschienen in der Ausgabe 7/2012 der Computer und Recht (CR), S. R71.
Werbung auf Facebook: Was erlaubt und was verboten ist – Beitrag Acquisa
Ein neuer Gastbeitrag zur unzulässigen Werbung bei Facebook wurde am heutigen Tage veröffentlicht bei Acquisa.de, dem Portal zu Marketing und Vertrieb von Haufe: http://www.haufe.de/marketing-vertrieb/recht/
19. Drei-Länder-Treffen der DGRI
Mein Tagungsbericht zum 19. Drei-Länder-Treffen der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI), welches sich dem grenzüberschreitenden IT- und Datenschutzrecht widmete, ist am 15. Juni erschienen in der Ausgabe 6/2012 der Computer und Recht (CR).
Buchrezension: Beck’sches Mandatshandbuch IT-Recht
Mit dem Mandatshandbuch IT-Recht legt der Verlag C.H.Beck ein neues, umfassendes Werk zum IT-Recht vor. Das Buch behandelt schwerpunktmäßig das klassische IT-Vertragsrecht sowie Internetrecht und E-Commerce. Aber auch alle anderen Themen werden in Ihrer Verbindung zum IT-Recht umfassend behandelt: u.a. Datenschutz, Compliance und IT-Sicherheit, TK-, Urheber-, Vergabe-, Strafrecht und IPR. Abgerundet wird das Buch durch Kapitel zur Forensik, (außer-) gerichtlicher Streitbeilegung sowie technischen Grundlagen und einem technischen Glossar.
Alle Texte enthalten auch Checklisten, Praxishinweise, Formulierungsvorschläge und natürlich umfangreiche Verweisungen auf weitere Literatur, die bei der Mandatsbearbeitung hilfreich sein können. Beispielhaft das Kapitel „Standardklauseln“ (§ 11): Der erste Teil erläutert die Grundregeln des AGB-Rechts mit IT-rechtlichen Besonderheiten (z.B. zu Lizenzbedingungen der Hersteller). Der zweite Teil erläutert die in den verschiedenen IT-Verträgen praxisrelevanten Standardklauseln, z.B. zum Mängelrecht, Mitwirkungspflichten des Kunden und Besonderheiten bei Softwaremiete.
Aufgrund der Vielzahl der Bearbeiter und Kapitel bleibt es dabei nicht aus, dass einzelne Informationen sich überschneiden (z.B. erscheint die Abgrenzung der §§ 651 und 633 BGB aufgrund der Vielzahl der betreffenden Stellen (§ 3 Rn. 24 ff., Rn. 42 ff., § 5 Rn. 22 ff., § 8 Rn. 10 ff., § 24 Rn. 1 ff.) als komplizierter, als sie eigentlich ist). Auch kommen, trotz des Gesamtumfangs, manche Bereiche (z.B. das Domainrecht) etwas zu kurz. Der größte Kritikpunkt ist jedoch nicht-inhaltlicher Art: Das sehr dünne, durchsichtige Papier erschwert die Lesbarkeit und Haptik.
Alle Autoren, wie auch die Herausgeberinnen, die selbst einige Kapitel beigetragen haben, sind erfahrene Praktiker im IT-Recht, Dozenten in den Fachanwaltslehrgängen und durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen an der Rechtsfortbildung im IT-Recht maßgeblich beteiligt. Dabei finden sich neben Anwälten auch vier IT-Sachverständige.
Fazit: Mit dem „Mandatshandbuch“ liegt ein beeindruckendes, umfangreiches Werk vor, welches alle relevanten Bereiche des IT-Rechts abdeckt. Die Entstehung aus den Fachanwaltskursen ist diesem, insbesondere durch den didaktischen Aufbau, deutlich anzumerken. Es ist für erfahrene IT-Rechtler ebenso empfehlenswert wie für Anwälte, die solche Mandate unregelmäßig betreuen.
Beck’sches Mandatshandbuch IT-Recht
Auer-Reinsdorff/Conrad (Hrsg.)
1. Aufl. 2011, 1976 S., 199,00 EUR
Verlag C.H. Beck
Anmerkung: Diese Rezension erschien in der Ausgabe 02/2012 der „AdVoice“, dem Magazin des Forums Junge Anwaltschaft.
Kölner Tage für IT-Recht 2012
Mein Tagungsbericht zu den Kölner Tagen für IT-Recht des Otto-Schmidt-Verlages ist veröffentlicht als Gastbeitrag in dem – sehr lesenswerten – Blog IP-Notiz: http://www.ip-notiz.de/ipevent-matthias-lachenmann-kolner-tage-fur-it-recht/2012/04/30