Neue Veröffentlichung: Zur Zulässigkeit von Videoüberwachung, im Tagungsband Herbstakademie 2014

Neu erschienen ist der Artikel „Die Zulässigkeit von Videoüberwachung – eine Systematisierung der Anforderungen des BGH“, in: Taeger, Jürgen (Hrsg.), Big Data und Co – Neue Herausforderungen für das Informationsrecht – Tagungsband Herbstakademie 2014, S. 391 – 406. Einen Überblick über die dort dargestellte Rechtslage findet sich im Blog der Kanzlei Lachenmann. Der Beitrag wurde erweitert durch einen Vortrag am 12.9.2014 im Rahmen der DSRI-Herbstakademie in Mainz.

Fundstelle: Lachenmann, in  Taeger, Jürgen (Hrsg.), Big Data und Co – Neue Herausforderungen für das Informationsrecht – Tagungsband Herbstakademie 2014, S. 391 – 406.

Anmerkung für Kollegen: Der Beitrag wird demnächst über Beck Online auch für  Abonnenten des Moduls Multimedia-Recht abrufbar sein.

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Neue Veröffentlichung: Lachenmann/Schwiering, NZV 2014, 291 zu Dashcams

Neu erschienen ist der Artikel „Betrieb von Videokameras in PKW Datenschutzrechtliche (Un-)Zulässigkeit des Betriebs von On-Board-Kameras in PKW“ in der  NZV 2014, 291 zur Unzulässigkeit von Dashcams und Vorausstezungen der Zulässigkeit weiterer On-Board-Kameras in Bussen, Bahnen und Taxen. Einen Überblick über die dort dargestellte Rechtslage findet sich im Blog der Kanzlei Lachenmann.

Verfasst mit RA Sebastian Schwiering von Abedin & Schwiering in Aachen.

Fundstelle: Lachenmann/Schwiering, NZV 2014, 291.

Anmerkung für Kollegen: Der NZV-Beitrag ist über Beck Online auch für  Abonnenten der Module Multimedia-Recht und Datenschutzrecht abrufbar.

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Buchrezension: Ströbele/Hacker, Markengesetz, Kommentar

Diese Rezension erscheint in der AdVoice, Heft 1/2013:

Ströbele/Hacker, Markengesetz, Kommentar

10. Auflage 2012, 3002 S., 228,00 EUR, Carl Heymanns Verlag

Bei der Neuauflage des Kommentars zum Markengesetz von Ströbele/Hacker fällt eine Änderung sofort auf: Die Bezeichnung „Handkommentar“ ist entfallen, und ersetzt durch die Benennung als „Kommentar“. Angesichts der Bedeutung des Werkes und inzwischen über 3000 Seiten eine angemessene Änderung. Bei Betrachtung der Autoren fällt sofort ins Auge: Diese sind alle Richter am Bundespatentgericht, was durchaus einen Rückschluss auf den Einfluss des Werkes hinsichtlich der Entscheidungspraxis der Gerichte zulassen dürfte.

Neben einer allgemeinen Einleitung werden alle Paragrafen des Markenrechts einzeln kommentiert. Die Vielzahl an internationalen Rechtsquellen, die im Anhang enthalten sind, zeigt den enormen Einfluss insbesondere des europäischen Rechts auf das Markenrecht. Dies spiegelt sich auch in der Kommentierung wieder, die sich regelmäßig mit EuGH-Urteilen auseinander setzt. So wird insbesondere das Urteil l’Oreal ausführlich und nachvollziehbarer kritisch besprochen.

Die Änderungen durch das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts sind ebenso (positiv begrüßt) eingearbeitet wie die Fülle der BGH-Urteile, die althergebrachte Grundsätze öfter umwälzten. Neben den absoluten Schutzhindernissen sind dabei vor allem die Entwicklungen im ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Markenschutz und im Verletzungsrecht von Bedeutung. Bei letzterem wird der aktuelle Rechtsstand umfangreich erläutert und die Unterschiede zwischen §§ 14 Abs. 2 und § 9 MarkenG sauber herausgearbeitet.

Fazit: Der Ströbele/Hacker bleibt dank der Aktualisierungen in der ersten Liga der Markenrechtskommentare und kann dem Praktiker wärmstens empfohlen werden. Vor allem überzeugen die klare Gliederung und der Umfang. Die Fülle an Informationen wird durch die klare Gliederung kompakt dargestellt.

RA Matthias Lachenmann, Paderborn

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Buchrezension „Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke“

Die folgende Buchrezension wird veröffentlicht in der AdVoice, Heft 4/2012:

Von Westphalen/Thüsing (Hrsg.), Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke

31. Ergänzungslieferung 2012, 3200 S., 199,00 EUR, Verlag C.H.Beck

Das AGB-Recht ist aus dem Alltag eines jeden Juristen nicht mehr wegzudenken und erlangt immer größere Bedeutung. Durch die Verbreitung von Internet und E-Commerce nimmt nicht nur die gerichtliche Überprüfung von AGB stetig zu – die rechtlichen Anforderungen ändern sich schnell und werden immer komplexer. Umso erstaunlicher ist es, dass auf dem Markt kaum aktuelle Bücher zum AGB-Recht vorhanden sind. Das Fehlen von zusammenhängenden und zuverlässigen Informationen stellt den Berater angesichts des Haftungsrisikos vor besondere Probleme.

Abhilfe schafft das vorliegende Buch, das getrost als eines der Standardwerke des AGB-Rechts bezeichnet werden kann. Durch die praktische Heftform können die Vertragswerke bei notwendigen Aktualisierungen problemlos angepasst werden. Zudem können die Vertragsarten, die zu Heften zusammen gebunden sind, neu eingeordnet oder einzeln verwendet werden.

Inhaltlich steht zu Beginn ein allgemeiner Teil, in dem (fast) alle regelmäßig relevanten Klauseln behandelt werden. Den Großteil des Werkes nehmen Ausführungen zu einzelnen Vertragsarten ein. Die Darstellung reicht von Arbeits- und Mietverträgen sowie Anwalts- und PKW-Kaufverträge bis hin zu den praxisrelevanten Bierlieferungs- und Waschanlagenverträgen. Die Herausgeber, Graf von Westphalen und Gregor Thüsing, sind erfahrene AGB-Rechtler, die den allgemeinen Teil wie auch einzelne konkrete Vertragsarten bearbeiten.

Angesichts des Umfangs bleibt es nicht aus, dass manche Themen mehrfach behandelt werden; den einzelnen Autoren wäre mehr Mut zu wünschen, auf die allgemeinen Ausführungen zu verweisen. Hilfreich wären zudem vollständige Vertragsmuster als konsequente Fortführung und Abrundung der inhaltlichen Tiefe des Werkes, die zu einer Straffung der teilweise abschweifenden Ausführungen führen würden.

Fazit: Das Buch kann bedenkenlos empfohlen werden, da es angesichts seines Umfangs für jeden Praktiker hilfreiche Informationen bietet und das AGB-Recht tiefgreifend erläutert.

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